Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB Holzhandel
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen liegen allen Warenlieferungen und Abholungen sowie Kaufverträgen über Holz und andere Handelsgütter der Firma Holz Import & Export zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Holz Import & Export in Textform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Für Werk- und Werklieferverträge wie dem Einbau, Aufbau oder der Verarbeitung von Holz gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Werk- und Werklieferverträge.
§ 2 Vertragsschluss
Jeder Vertrag – auch fernmündlich oder mündlich geschlossene Verträge – kommt erst mit Bestätigung der Firma Holz Import & Export in Textform an den Kunden verbindlich zu Stande. Bei Verträgen mit Kunden, die Verbraucher sind und die dem Fernabsatzvertragsrecht unterliegen, wird der Bestätigung die gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung beigefügt, die den Verbraucher über seine Möglichkeit aufklärt, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen. Bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmer oder aus sonstigem Grund keine Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, besteht diese Widerrufsmöglichkeit nicht, auch wenn versehentlich eine Widerrufsbelehrung an sie gesendet werden sollte.
§ 3 Lieferzeiten und Lieferverzögerungen; Unmöglichkeit
Die Firma Holz Import & Export bemüht sich, vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten einzuhalten. Werden diese um mehr als vier Wochen ab dem vereinbarten oder angegebenen Liefertermin überschritten, so hat der Kunde das Recht, in Textform eine Nachfrist von mindestens weiteren zwei Wochen mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme der Ware nach Ablauf der Frist ablehne. Der Kunde kann sodann nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist durch Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Kunde im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei einfacher Fahrlässigkeit der Firma Holz Import & Export auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Lieferung – sind ausgeschlossen. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ferner ausgeschlossen, wenn der Firma Holz Import & Export die Lieferung der Ware aufgrund eines Umstandes, den sie nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird.
§ 4 Gefahr
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Holz Import & Export die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
§ 5 Fälligkeit
Rechnungen der Firma Holz Import & Export sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Erhalt der Rechnung sind die Kunden zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Die Firma Holz Import & Export behält sich vor, gegen Nachweis höhere Verzugsschäden geltend zu machen. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden gegen die Firma Holz Import & Export zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Mängel
a) Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegeben Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften der jeweils gewünschten Holzarten beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat der Käufer vor Vertragsschluss fachgerechten Rat einzuholen.
b) Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Firma Holz Import & Export Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen angemessenen geminderten Preis einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Wenn für den Kunden Ersatzlieferungen unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund. Dieser Ausschluss gilt nicht für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der Firma Holz Import & Export oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum der Firma Holz Import & Export. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Firma Holz Import & Export gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen, Ein- oder Umbauten sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung im übrigen fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Holz Import & Export alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§ 8 Datenverarbeitung
Die Firma Holz Import & Export ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
§ 9 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung vereinbaren die Parteien des Vertrages eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Berlin, sofern der Gerichtsstand nach der Zivilprozessordnung wirksam vereinbart werden kann. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Kaufrechts.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wir hoffen natürlich, wenn es zu Streitigkeiten zwischen uns und einem Kunden kommt, diese telefonisch oder via E-Mail klären und beilegen zu können.